Eine Versicherung, die dazu gedacht ist Feste zu feiern und sich in der Sicherheit wiegen zu können, dass alle Vorfälle von einer zuverlässigen Versicherung gedeckt sind und mit der Garantie eines Maklers, der sich um Ihre Interessen kümmert
Deckung
Diese Versicherung deckt die Haftpflicht während der Organisierung und dem Verlauf eines Festes, die dem Organisierenden oder Zuständigen des Festes abverlangt werden könnte, wie z.B. Ortskörperschaften, private Festgruppen, Vergnügungsausschüsse, Veranstaltungsunternehmen, Vereine oder Privatpersonen.
Die Haftpflicht der Gemeinde ist in folgenden Fällen von dieser Versicherung gedeckt:
Umzüge, Prozessionen, Paraden und Wallfahrten.
Auftritt von Bands, Orchestern und Musikgruppen.
Lautsprecher- und Beleuchtungseinrichtugen.
Tanzabende und Volkstänze.
Dekoration und Beleuchtung von Strassen, Gärten und öffentlichen Plätzen.
Organisierung von Rennen, Wettbewerben, Wettkämpfen und Ausstellungen.
Proben und andere Vorbereitungen, Installationsarbeiten, Montierung und Abmontierung der Feier.
Tätigkeiten der Organisationsmitglieder, wie z. B. Direktoren der Proben und Wettbewerbe, Zeitnehmer, und sonstige Helfer des Organisators sowie unprofessionelles Personal des Ordnungsdienstes.
Werfen von Bombons, Konfetti, Süssigkeiten und Papierschlangen.