In Spanien muss man zur Ausübung von Schifffahrtssportarten eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Es ist aber auch wichtig das Boot selbts oder andere Eventualitäten zu versichern, die während der Schifffahrt auftreten können; deshalb verfügen wir über eine gemischte Versicherung, die es Ihnen erlaubt jene Deckungen abzusichern, die Sie benötigen oder möchten.
Sie können überall schiffen, wo Sie möchten, in Gewässern der Europäischen Union oder bis zu einem Umkreis von 200 Meilen der spanischen und portugiesischen Küste (mitinbegriffen Fahrten zwischen dem Festland und den Kanarischen Inseln), ohne besondere Erklärungen oder Zuschläge.
Bei Schadenfreiheit erhalten Sie bis zu 15% Vergünstigung
Sie deckt die ausservertragliche Haftpflicht folgender Personen: Schifffahrer oder Besitzer von Vergnügungs- oder Sportbooten, Personen mit der entsprechenden Genehmigung des Besitzers sowie Aushelfer und Wasserskifahrer, die vom Boot gezogen werden. Diese Versicherung bezieht sich auf Sach- und Personenschäden und jene darauffolgenden Schäden, für die der Versicherte durch eigene Schuld oder Fahrlässigkeit verantwortlich ist, an Personen, Häfen oder Einrichtugen aufgrund eines Zusammenstosses, Entermanövers und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die von der Benutzung von Booten in spanischen Gewässern herrühren, oder von Wasserskifahrern und Gegenständen, die von diesen Booten gezogen werden, verursacht werden.
Freiwillige Haftpflicht
Sie ermöglicht die Versicherung von Beträgen über dem gesetzlich festgelegten Mindestwert oder der Boote, die nicht pflichtversichert werden müssen.
Totalschaden und Besitzaufgabe
Diese Versicherung deckt den Totalschaden oder konstruktiven Totalschaden des versicherten Bootes auf See, die Rettungskosten und Entsorgungskosten desselben sowie den Raub des Bootes und/oder des Rettungsbootes zusammen mit den Wiedererlangungskosten des/derselben.
Bestimmte Pannen
Diese Variante deckt jene Schäden des versicherten Bootes, die aufgrund eines Brandes, Explosion des Motors oder Blitzeinschlag, Kontakt mit Deichen oder Zusammenstossen mit festen oder schwimmenden Gegenständen, Schiffbruch, Strandung oder Grundlaufen, Sturzsee bei Umwetter sowie nach vandalistischen oder böswilligen Akten dritter Personen auftreten.
Ebenso sind jene Schäden am Boot gedeckt, die während der Beförderung auf Strassen oder Zügen bei einem Unfall des befördernden Fahrzeuges enstehen oder jene die bei Be- und Abladung des abschleppenden oder tragenden Fahrzeuges verursacht werden.
Raub von Zubehörteilen und/oder Motor
Diese Garantie beinhaltet den Diebstahl von Zubehörteilen und/oder Aussenbordmotor.
Persönliche Gegenstände
Es werden persönliche Gegenstände auf Erstrisiko versichert im Gegensatz zu den entstehenden Risiken bei Totalverlust des versicherten Bootes oder Schäden, die bei einer bestimmten Panne des versicherten Bootes und/oder dessen Raubes entstehen.
Personenunfälle
Diese Garantie deckt alle Zahlungen bei Köperverletzung des Versicherten und jedwelcher versicherten Person, die sich entweder an Bord befindet, gezogen wird und/oder gerade das Boot betritt oder verlässt.
Rechtsschutz
Die Verteidigung der Interessen des Versicherten werden hiermit gedeckt. Es handelt dabei sich um Reklamierungen bei ausserverträglichen Schäden, die er selbst oder sein Sportboot während der Nutzung desselben erlitten hat
Königliche Verordnung 607/1999 vom 16. April enthält die Regulierung der obligatorischen Haftpflichtversicherung von Vergnügungs- oder Sportbooten auf dem Meer mit oder ohne Motor, bei letzteren mit einer Länge von über 6 Metern, und setzt folgende Höchstbeträge fest:
Höchstbetrag bei Schadensfall: 336.567 €
Personenschäden: 120.202,42 € pro Opfer, mit einem Höchstbetrag von 240.404,84 € pro Schadensfall.
Sachschäden und finanzielle Folgen: 96.161,94 € pro Schadensfall.
Königliche Verordnung 849/1986 vom 11. April fordert für Boote von einer Länge von über 4 Metern, die auf Stauseen fahren, eine Versicherung für Personenschäden.